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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 555/07

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3

Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung in den Veranlagungszeiträumen 1990 bis 2000

Leitsatz

Vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz vom (BGBl I S. 1427) fehlt der Verfassungsbeschwerde mit der gerügt wird, dass die Abzugsbeschränkung des § 10 Abs. 3 EStG die verfassungsrechtlichen Anforderungen „des subjektiven Nettoprinzips, alternativ des objektiven Nettoprinzips” missachtet bzw. die Beschränkung der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen zu einer doppelten Besteuerung führen könne, eine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

(Leitsatz nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2008 S. 246 Nr. 3
HFR 2008 S. 754 Nr. 7
MAAAC-75782

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