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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 587/01

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs bei Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers eines Ehegatten

Leitsatz

1. Wurden allein zugunsten der Ehefrau steuerfreie Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers erbracht, obwohl beide zusammenveranlagten Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der den Ehegatten nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG zustehende Vorwegabzug in Höhe von 12.000 DM vollständig gekürzt wird (sog. übergreifende Kürzung).

2. Ehegatten haben gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest „eheneutral” auswirkt. Die Kürzungsregelung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom (BGBl I S. 2310) war eheneutral.

(Leitsätze nicht amtlich)

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2008 S. 244 Nr. 3
HFR 2008 S. 750 Nr. 7
GAAAC-75784

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