Übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs bei
Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers eines
Ehegatten
Leitsatz
1. Wurden allein zugunsten der Ehefrau steuerfreie
Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers erbracht, obwohl beide
zusammenveranlagten Ehegatten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
beziehen, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der den
Ehegatten nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG zustehende Vorwegabzug in
Höhe von 12.000 DM vollständig gekürzt wird (sog.
übergreifende Kürzung).
2. Ehegatten haben gegenüber Ledigen eine gesetzliche
Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf
Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise
benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft
oder zumindest „eheneutral” auswirkt. Die Kürzungsregelung
nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des
Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom (BGBl I S. 2310) war eheneutral.
(Leitsätze nicht
amtlich)
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Fundstelle(n): BFH/NV-Beilage 2008 S. 244 Nr. 3 HFR 2008 S. 750 Nr. 7 GAAAC-75784