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BVerfG Beschluss v. - 2 BvR 912/03

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Übergreifende Kürzung des Vorwegabzugs bei nichtselbständigen Einkünften der Ehefrau als Beamtin; Beschränkung des Sonderausgabenabzugs von Versicherungsbeiträgen in den Veranlagungszeiträumen 1990 und 1997

Leitsatz

1. Bezieht die Ehefrau Einkünfte als Beamtin, der Ehemann aus selbständiger Arbeit als Rechtsanwalt, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der den Ehegatten nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG zustehende Vorwegabzug vollständig gekürzt wird (sog. übergreifende Kürzung).

2. Ehegatten haben gegenüber Ledigen eine gesetzliche Benachteiligung hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder zumindest „eheneutral” auswirkt. Die Kürzungsregelung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 EStG i. d. F. des Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetzes vom (BGBl I S. 2310) war eheneutral.

3. Soweit die Verfassungsbeschwerde, eine ungenügende Berücksichtigung von Beiträgen zum Anwaltsversorgungswerk, zu Unfall-, Lebens- und Haftpflichtversicherungen in den Streitjahren 1990 und 1997 geltend macht, fehlt vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Rentenbesteuerung (BVerfGE 105, 73) und der Neuregelung der Besteuerung der Altersbezüge durch das Alterseinkünftegesetz die hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. und 2 BvR 410/05).

3. Soweit es um die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Beiträgen zu Kranken- und Pflegeversicherungen geht, sind die verfassungsrechtlichen Fragen durch den Beschluss des Zweiten Senats des - geklärt. Danach hat der Gesetzgeber für eine Neuregelung mit Wirkung zum zu sorgen. Vor diesem Hintergrund können keine für die Streitjahre günstigeren Regelungen erreicht werden.

(Leitsätze nicht amtlich)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV-Beilage 2008 S. 245 Nr. 3
HFR 2008 S. 752 Nr. 7
NJW 2008 S. 2327 Nr. 32
AAAAC-75786

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