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BGH Beschluss v. - VI ZB 69/05

Gesetze: ZPO § 233 Fd

Leitsatz

Wenn ein Rechtsanwalt seine Bürokraft nur mündlich anweist, eine Rechtsmittelfrist einzutragen, genügt er seiner Sorgfaltspflicht nur dann, wenn in seiner Kanzlei ausreichende organisatorische Vorkehrungen dafür getroffen sind, dass eine korrekte Fristeintragung erfolgt.

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 985 Nr. 18
NJW-RR 2008 S. 928 Nr. 13
BAAAC-75897

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