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BGH Urteil v. - XI ZR 74/06

Gesetze: BGB § 171; BGB § 172; BGB § 276 Abs. 1 Cc; BGB § 311 Abs. 2; HWiG § 2 (in der bis zum geltenden Fassung)

Leitsatz

a) Ist die Vollmacht des Treuhänders eines Steuersparmodells wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, kann sich der Verkäufer des Modells auch dann gegenüber dem Käufer auf den Gutglaubensschutz nach §§ 171, 172 BGB berufen, wenn er das Erwerbsmodell initiiert und konzipiert sowie den Treuhänder ausgesucht hat.

b) Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung gemäß § 2 HWiG kommt auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen hat.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 453 Nr. 10
BB 2008 S. 858 Nr. 17
DB 2008 S. 2192 Nr. 40
NJW 2008 S. 1585 Nr. 22
WM 2008 S. 683 Nr. 15
ZIP 2008 S. 686 Nr. 15
FAAAC-75916

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