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BFH Beschluss v. - IX B 195/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 9

Bloße Behauptung einer unterschiedlichen Behandlung von Zinsaufwendungen in Anschaffungsfällen und Herstellungsfällen reicht zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung nicht aus

Fundstelle(n):
AAAAC-75948

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