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Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. - S 1300 A - 1 - St 58

Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und der Verhandlungen über Doppelbesteuerungsabkommen am

Bezug:

Hiermit übersendet die OFD eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und der Abkommensverhandlungen.

Abschnitt I. Tz. 4 der Übersicht enthält zusätzlich Abkommen auf dem Gebiet der Rechts- und Amtshilfe sowie Doppelbesteuerungsabkommen, die spezielle Artikel zur Rechts und Amtshilfe beinhalten. In Abschnitt I Tz. 5 der Übersicht wurden auch die Abkommen auf dem Gebiet der Kraftfahrzeugsteuer aufgenommen.

Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, ob und wann ein Abkommen wirksam wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird (§ 165 Abs. 1 Nr. 1 AO). Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben. Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Abkommensinhalt – soweit bekannt – bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falles zu entscheiden.

Bei der Veranlagung unbeschränkt Steuerpflichtiger zur Vermögensteuer bis zum Veranlagungszeitraum 1996 einschließlich kann das aufgezeigte Verfahren auf Fälle beschrä...

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