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OFD Münster - akt. Kurzinfo ESt 39/2003

Steuerliche Behandlung einer Gehaltsminderung durch Umwandlung von Barlohn in Sachlohn als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Bezug:

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Mehrere Finanzämter haben berichtet, dass Arbeitnehmer der Deutschen Bank AG, die mit ihrer Arbeitgeberin eine Barlohnminderung zugunsten der Überlassung eines Dienstfahrzeugs für private Zwecke vereinbart haben, im Rahmen der ESt-Veranlagung in Höhe des Gehaltsverzichts einen Werbungskostenabzug bei den Einkünften aus § 19 EStG beantragen.

Der (BStBl 1997 II S. 667) entschieden, dass nur der tatsächlich ausgezahlte Barlohn zuzüglich des geldwerten Vorteils für die Überlassung eines Firmenwagens dem Lohnsteuerabzug zu unterwerfen ist, wenn der Arbeitnehmer unter Änderung des Anstellungsvertrags auf einen Teil seines Barlohns verzichtet und der Arbeitgeber ihm stattdessen einen Firmenwagen zur Privatnutzung zur Verfügung stellt. Von der Möglichkeit der Umwandlung von Barlohn in Sachlohn durch PKW-Gestellung machen auch Arbeitnehmer der Deutschen Bank AG Gebrauch. Entsprechend der Dienstwagenregelung der Bank beteiligen sich die Mitarbeiter an den Kosten der Beschaffung und des Betriebs des Fahrzeugs durch ein jährlich zu erbringendes Gehaltsäquivalent. Die Arbeitgeberin mindert in Höhe des Gehaltsäquivalents, das für den privaten Nutzun...

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