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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - VI 148/91

Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung des Beklagten den Bescheid über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31. Dezember 1990 gemäß § 129 Abgabenordnung (AO) zu berichtigen.

Fundstelle(n):
BAAAC-75978

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