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FG Köln Urteil v. - 11 K 5710/04 EFG 2008 S. 824 Nr. 10

Gesetze: VersStG § 2 Abs. 1, VersStG § 3 Abs. 1, VersStG § 1 Abs. 1

Versicherungssteuer:

Versicherungsentgelt bei teilweiser Selbstzahlung

Leitsatz

Ein steuerpflichtiges Versicherungsentgelt liegt nicht vor, soweit die Mitglieder der Versicherungsgesellschaft bis zur Höhe eines bestimmten variablen Betrages die von ihnen verursachten Schäden durch Zahlungen an den Geschädigten selbst regulieren.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EFG 2008 S. 824 Nr. 10
UVR 2008 S. 270 Nr. 9
UAAAC-76196

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