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FG München Beschluss v. - 6 V 4166/06

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3

Glaubhaftmachung von Gründen für eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung

Leitsatz

Vorgetragene Gründe für eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung sind vom Antragsteller ausreichend glaubhaft zu machen. Es ist zu belegen, dass der Antragsteller im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit in der erforderlichen Höhe zu leisten

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
NAAAC-76223

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