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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 1048/07

Gesetze: EStG § 35a

Aufwendungen für Grabpflege als haushaltsnahe Dienstleistung

Leitsatz

  1. Aufwendungen für die Grabpflege können nicht als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd berücksichtigt werden.

  2. Die Steuerermäßigung des § 35a Abs. 2 EStG beschränkt sich auf Leistungen in der privaten Wohnung, dem Haus nebst Zubehörräumen und dem Garten.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
FAAAC-76243

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