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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 4 K 2094/03 EFG 2008 S. 955 Nr. 12

Gesetze: EStG 2002 § 33a Abs. 2 Satz 1

Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 33a Abs. 2 Satz 1 EStG 2002

Leitsatz

Die Höhe des Sonderbedarfs für ein auswärtig untergebrachtes volljähriges Kind in Berufsausbildung war für den VZ 2002 nicht als verfassungswidrig zu beanstanden. Denn die verfassungsrechtlich gebotene Freistellung des Existenzminimums des Kindes war durch das mit Wirkung zum erhöhte Kindergeld bereits bewirkt.

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1062 Nr. 17
EFG 2008 S. 955 Nr. 12
TAAAC-76247

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