Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BSG Urteil v. - B 1 KR 11/07 R

Gesetze: GG Art 4 Abs 1; SGB V § 12 Abs 1; SGB V § 13 Abs 3 S 1 Alt 1; SGB V § 39 Abs 1; SGB V § 39 Abs 2; SGB V F: § 60 Abs 1 ; SGB V F: § 60 Abs 3 ; SGB V § 76 Abs 2; SGB V § 2 Abs 3 S 2

Leitsatz

Begehrt ein in ein Krankenhaus aufgenommener Versicherter die Verlegung in ein anderes Krankenhaus, obwohl er im Aufnahmekrankenhaus die erforderliche Krankenhausbehandlung erhalten kann, hat seine Krankenkasse die Fahrtkosten für die Verlegung nicht zu tragen. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherte auf seine religiösen Bedürfnisse beruft, die Verlegung erfolgt und die Krankenkasse die anschließende Krankenhausbehandlung übernimmt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 48/2007 S. 4248
EAAAC-76398

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank