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BAG Urteil v. - 2 AZR 663/06

Gesetze: KSchG § 1a; KSchG § 2

Leitsatz

§ 1a KSchG ist auch auf eine aus dringenden betrieblichen Gründen ausgesprochene Änderungskündigung anwendbar, soweit diese wegen Nichtannahme oder vorbehaltloser Ablehnung des Änderungsangebots zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DB 2008 S. 1272 Nr. 23
ZIP 2008 S. 849 Nr. 18
FAAAC-76444

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