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BGH Urteil v. - KZR 29/06

Gesetze: BGB § 315; EnWG 1998 § 6; EnWG 2003 § 6

Leitsatz

a) Dem Netzbetreiber steht nach § 6 Abs. 1 EnWG 1998 bei der Bestimmung des Netznutzungsentgelts ein gesetzliches Leistungsbestimmungsrecht zu.

b) Der Nachprüfung der Billigkeit des vom Wettbewerb nicht kontrollierten Netznutzungsentgelts steht es nicht entgegen, wenn der Preis bei Vertragschluss beziffert worden ist oder der Netznutzer eine frühere Preiserhöhung nicht beanstandet hat (Abgrenzung zu , NJW 2007, 2540 [für BGHZ vorgesehen]).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 845 Nr. 17
NJW 2008 S. 2175 Nr. 30
HAAAC-76465

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