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BFH Beschluss v. - IV B 38/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 145, FGO § 138, FGO § 110 Abs. 1 Satz 2

Antrag auf Feststellung der Erledigung der Hauptsache und hilfsweises Festhalten am bisherigen Sachantrag; keine notwendige Beiladung eines anderen Finanzamts des gleichen Bundeslandes

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
TAAAC-76503

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