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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 1 K 441/03

Gesetze: AO § 355 Abs. 1, AO § 122 Abs. 2 Nr. 1, BGB § 133

Auslegung von Rechtsbehelfsschriften eines Steuerberaters nach den zu § 133 BGB entwickelten Grundsätzen

Leitsatz

  1. Bei der Auslegung eines Schriftsatzes eines Bevollmächtigten, mit dem Einspruch eingelegt wird, ist nach den Vorgaben des § 133 BGB zu verfahren.

  2. Die Regeln über die Auslegung von Willenserklärungen nach § 133 BGB gelten auch im Besteuerungsverfahren.

  3. Bei der Auslegung von Rechtsbehelfen ist das verfassungsrechtliche Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes zu beachten.

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Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 840 Nr. 13
EAAAC-77344

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