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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 239/06

Gesetze: KStG § 27

Das steuerliche Einlagekonto und deren Verwendung

Leitsatz

Eine Differenz zwischen dem Gewinn nach der Handelsbilanz und dem Steuerbilanzgewinn ist nicht als Zugang bzw. Abgang auf dem steuerlichen Einlagekonto zu erfassen.

Eine Minderung des steuerlichen Einlagekontos gem. § 27 Abs. 1 S. 3 KStG i.d.F. vom bzw. war auch vor Inkrafttreten des Gesetzes über steuerliche Begleitmaßnahmen zur Einführung der Europäischen Gesellschaft und zur Änderung weiterer steuerrechtlicher Vorschriften (SEStEG) vom auf den positiven Bestand des steuerlichen Einlagekontos beschränkt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1198 Nr. 23
DStRE 2009 S. 491 Nr. 8
QAAAC-77408

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