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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 39/05

Gesetze: VO (EG) Nr. 800/1999 Art. 16 Abs. 3

Rückforderung der Ausfuhrerstattung bei unzureichendem Beförderungspapier

Leitsatz

Das Beförderungspapier muss eine lückenlose Beförderung der Ware vom Ausfuhrmitgliedsland zum Bestimmungsort nachweisen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
XAAAC-77410

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