Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke an eine in das Handelsregister eingetragene GmbH
Leitsatz
Das Bestehen des öffentlich-rechtlichen Anspruchs von Unternehmern i. S. des § 2 UStG auf Erteilung einer Steuernummer für umsatzsteuerliche Zwecke ergibt sich mittelbar aus § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 UStG. Hat eine in das Handelsregister eingetragene GmbH die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben, darf die Erteilung einer Steuernummer auch dann nicht abgelehnt werden, wenn ihr alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer seinen Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat der EU hat und sie im Inland über keine eigenen Geschäftsräume verfügt. Unternehmer i. S. des UStG kann selbst eine nach ausländischem Recht errichtete und im Ausland ansässige Gesellschaft sein, und zwar unabhängig davon, ob sie nach deutschem Recht rechtsfähig ist.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1004 Nr. 6 DStRE 2008 S. 764 Nr. 12 NWB-Eilnachricht Nr. 19/2008 S. 1738 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 16 UR 2008 S. 620 Nr. 16 XAAAC-77595