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FG des Saarlandes  v. - 2 K 1092/04

Gesetze: AO § 110 Abs. 2 S. 1

Vollständigkeit eines Wiedereinsetzungsantrags

Leitsatz

Zu den innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist zu machenden Angaben (§ 110 Abs. 2 Satz 1 AO) gehört auch der Sachvortrag, aus dem sich die Rechtzeitigkeit des Wiedereinsetzungsgesuchs ergibt.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 18/2008 S. 1623
MAAAC-77966

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