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FG Münster Urteil v. - 3 K 3579/04 F

Gesetze: EStG § 16 Abs. 2 Satz 1UmwStG § 2 Abs. 1UmwStG § 3 ffUmwStG § 5 Abs. 1 Alt. 2 UmwStG § 14UmwG § 202 Abs. 1 Nr. 2UmwG § 207EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG:

Abfindungszahlung an ausscheidende Gesellschafter anlässlich formwechselnder Umwandlung einer Kapital- in eine Personengesellschaft

Leitsatz

Der anlässlich einer formwechselnden Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft ausscheidende Gesellschafter erzielt auch dann keinen Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils, wenn das Barabfindungsgebot nicht den in § 207 UmwG genannten Bestimmungen entspricht.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
ZAAAC-77979

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