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BGH Urteil v. - I ZR 22/05

Gesetze: UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1 Abs. 2; PAngV § 1 Abs. 6; BGB-InfoV § 1 Abs. 4 Nr. 3b

Leitsatz

a) Wer im Fernabsatz für Waren oder Leistungen unter Angabe von Preisen wirbt, muss darauf hinweisen, dass der geforderte Preis die Umsatzsteuer enthält.

b) Gelten bei einem Fernabsatzgeschäft über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften, braucht ein Unternehmer den Verbraucher nicht nach § 1 Abs. 4 Nr. 3b BGB-InfoV auf diesen Umstand und auf den Inhalt der gesetzlichen Bestimmungen hinzuweisen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
HFR 2008 S. 1080 Nr. 10
NJW 2008 S. 1595 Nr. 22
NWB-Eilnachricht Nr. 42/2007 S. 3681
WM 2008 S. 1086 Nr. 23
ZIP 2008 S. 926 Nr. 20
JAAAC-78109

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