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BGH Urteil v. - IX ZR 220/05

Gesetze: InsO § 47; InsO § 51 Nr. 1; BGB § 449

Leitsatz

Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1080 Nr. 21
DB 2008 S. 1034 Nr. 19
DStR 2008 S. 1291 Nr. 27
NJW 2008 S. 1803 Nr. 25
ZIP 2008 S. 842 Nr. 18
GAAAC-78136

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