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BGH Urteil v. - V ZR 13/07

Gesetze: ZPO § 304 Abs. 1; ZPO § 322 Abs. 1

Leitsatz

a) Vor Klärung der Schlüssigkeit der Klage darf ein Grundurteil nicht ergehen.

b) Zur Rechtskraftwirkung eines den Anspruch aus § 894 BGB abweisenden Urteils.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 1397 Nr. 20
LAAAC-78143

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