Steuerforderungen als Masseverbindlichkeit oder Insolvenzforderung
Leitsatz
Ein Steueranspruch ist immer dann Insolvenzforderung i. S. des § 38 InsO, wenn er vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Weise begründet worden ist, dass der zugrunde liegende zivilrechtliche Sachverhalt, der zur Entstehung der Steuerforderung führt, bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirklicht worden ist. Rechtsgrund für die Entstehung einer Forderung ist der sie begründende Tatbestand, der sog. Schuldrechtsorganismus. Die Entstehung des Steueranspruchs i. S. des § 38 AO ist nicht maßgebend.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 925 Nr. 6 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 3 ZIP 2008 S. 1780 Nr. 38 AAAAC-78258