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BFH Beschluss v. - VI S 2/07

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 42d

Telefoninterviewer als Arbeitnehmer

Leitsatz

Für ein Markt- und Meinungsforschungsunternehmen tätige Interviewer, die per Telefon und/oder Internet Marktpotenzialerhebungen sowie Kundenzufriedenheits- und Meinungsbefragungen durchführen, können als Arbeitnehmer einzuordnen sein. Die Arbeitnehmereigenschaft ist nach dem Gesamtbild der Verhältnisse des Einzelfalls zu beurteilen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 957 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 20/2008 S. 1834
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 11
DAAAC-78283

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