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BFH Beschluss v. - VII B 155/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, BGB § 1944, BGB § 1990, BGB § 2365

Nichterhebung des Zeugenbeweises wegen Untauglichkeit dieses Beweismittels und Unterlassen eines Hinweises darauf keine Verfahrensfehler; Haftungsbescheid gegen den Erben; Einrede der Dürftigkeit des Nachlasses

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
HAAAC-78286

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