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BFH Beschluss v. - VIII B 194/06

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1, EG Art. 234

Steuerpflicht der tageweise beim Europarat beschäftigte Konferenzdolmetscher mit inländischem Wohnsitz

Leitsatz

Vergütungen, die ein in Deutschland ansässiger und tageweise beim Europarat beschäftigter Konferenzdolmetscher für die Tätigkeit vom Europarat erhält, unterliegen der deutschen Einkommensbesteuerung. Die die Besteuerung der (Konferenz-)Dolmetscher beim Europäischen Parlament regelnden Rechtssetzungsakte der EU gelten nicht auch für den Europarat.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 952 Nr. 6
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 7
CAAAC-78292

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