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BGH Urteil v. - IX ZR 117/07

Gesetze: InsO § 39 Abs. 1 Nr. 4; BGB § 661a

Leitsatz

Der Verbraucher, der einen Anspruch auf Erfüllung einer Gewinnzusage in der Insolvenz des Versenders geltend macht, ist nachrangiger Insolvenzgläubiger.

Tatbestand

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 1006 Nr. 14
WM 2008 S. 1033 Nr. 22
ZIP 2008 S. 975 Nr. 21
JAAAC-78764

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