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BFH Beschluss v. - XI B 206/06

Gesetze: UStG § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, UStG § 15

Kein Gutglaubensschutz, wenn der Steuerpflichtige die Unrichtigkeit der in einer Rechnung ausgewiesenen Anschrift des leistenden Unternehmers hätte erkennen müssen

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1212 Nr. 7
QAAAC-78834

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