Der typisierenden Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke gem. § 146 Abs. 2 BewG ist auch in Fällen entgeltlicher Überlassung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung die vertraglich vereinbarte Miete zugrunde zu legen; ein Ansatz der üblichen Miete gem. § 146 Abs. 3 BewG
kommt nicht in Betracht. Das gilt auch, wenn die Betriebsgesellschaft eine Personengesellschaft ist. Eine Vermietung an Angehörige i. S. des § 146 Abs. 3 Satz 1 BewG liegt auch bei einem Mietverhältnis zwischen personenidentischen Personengesellschaften nicht vor.
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 1121 Nr. 7 NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 5 FAAAC-78842