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BFH Beschluss v. - V B 202/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2, FGO § 76, GVG § 21e, FGO § 4, FGO § 96

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung und einer ordnungsgemäßen Aufklärungsrüge; Angriffe gegen die Tatsachenwürdigung und Beweiswürdigung kein Verfahrensmangel; Verstoß gegen die geschäftsplanmäßige Zuständigkeit als verzichtbarer Verfahrensmangel

Fundstelle(n):
UAAAC-78850

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