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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 10 K 1462/07 Kg

Gesetze: EStG § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VO 1408/71/EWG Art. 12 Abs. 2 Art. 76 VO 574/72/EWG Art. 7 Abs. 1 Art. 10 DAüzV 206

Anspruch auf eine höhere Festsetzung des Kindergeldes

Leitsatz

Der nach nationalem Recht (§ 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG) bei Ausschluss des Anspruchs auf Familienbeihilfe in Polen gegebene Kindergeldanspruch polnischer Wanderarbeitnehmer für ihre in Polen wohnhaften Kinder ist auch nicht aufgrund der Regelungen in Art. 12 Abs. 2, 76 VO 1408/71/EWG oder Art. 7 Abs. 1, 10 VO 574/72/EWG zu kürzen.

Fundstelle(n):
BAAAC-79153

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