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FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil v. - 3 K 775/99

Gesetze: EStG 1990 § 6 Abs. 1 Nr. 2, KStG 1991 § 8 Abs. 1

Keine Teilwertabschreibung auf eine 100%-Beteiligung an einer GmbH, wenn der Nettosubstanzwert der Beteiligung über ihrem Buchwert lieg

Leitsatz

1. Eine Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung setzt voraus, dass die Wiederbeschaffungskosten nach dem Erwerb gesunken sind, weil sich der innere Wert des Beteiligungsunternehmens vermindert hat.

2. Eine Teilwertabschreibung auf eine 100-%-Beteiligung an einer GmbH kommt nicht in Betracht, wenn das Eigenkapital der Tochtergesellschaft den Bilanzansatz bei der Muttergesellschaft übersteigt, die Bilanz der Tochtergesellschaft keine Hiweise auf negative stille Reserven aufweist und vorhandene stille Reserven die voraussichtlichen Liquidationskosten übersteigen, wenn also der Nettosubstanzwert der Beteiligung über ihrem Buchwert liegt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
EAAAC-79220

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