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BFH Beschluss v. - XI B 201/06

Gesetze: UStG § 14, UStG § 15, FGO § 76, FGO § 96

Bei erstmaligen Zweifeln an der Rechnungsanschrift des leistenden Unternehmers hat das FG zur Vermeidung einer Überraschungsentscheidung eine Hinweispflicht

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1195 Nr. 7
XAAAC-79270

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