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BFH Beschluss v. - III S 1/08 (PKH)

Gesetze: FGO § 142, FGO § 115 Abs. 2, EStG § 62

Feststellungslast für anspruchsbegründende Tatsachen liegt in Kindergeldsachen beim Kindergeldberechtigten; Fehler in der Tatsachen- und Beweiswürdigung sind keine Verfahrensfehler

Fundstelle(n):
KAAAC-79283

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