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BFH Beschluss v. - V B 207/06

Gesetze: AO § 227, UStG § 2 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1

Sachliche Unbilligkeit bei einem bestandskräftigen Verwaltungsakt; Inanspruchnahme des Organträgers bei einer Organschaft entspricht Gemeinschaftsrecht

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1217 Nr. 7
TAAAC-79293

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