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BFH Beschluss v. - VIII B 148/07

Gesetze: EStG § 20 Abs. 1 Nr. 4, EStG § 11 Abs. 2

Keine Verlustzurechnung auf den stillen Gesellschafter, soweit der Verlust bereits vor Eingehen der Gesellschaft erwirtschaftet wurde

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1148 Nr. 7
XAAAC-79296

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