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FG München Urteil v. - 5 K 1557/07

Gesetze: AO § 191, AnfG § 4, AnfG § 11

Anfechtung einer Grundstücksübertragung durch Duldungsbescheid

Leitsatz

Die steuerliche Rechtsprechung hat einen Übergabevertrag, in dem Versorgungsleistungen bedungen sind (auch als Leibgedinge oder Altenteil bezeichnet), seit jeher nicht als entgeltliches Veräußerungsgeschäft betrachtet. Die Anfechtung der Grundstücksübertragung hat das Finanzamt ordnungsgemäß durch Duldungsbescheide geltend gemacht (§ 191 AO i.V.m. §§ 4, 11 AnfG).

Tatbestand

Fundstelle(n):
AAAAC-79606

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