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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 269/06

Gesetze: KStG § 8

Verdeckte Gewinnausschüttung bei Übertragung eigener GmbH-Anteile

Leitsatz

Der Erwerb eigener GmbH-Anteile durch einen Gesellschafter der GmbH kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, wenn die Anteile im engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb zu einem höheren Preis veräußert werden.

Fundstelle(n):
RAAAC-79635

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