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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 48/07

Gesetze: VO (EWG) Nr. 665/87 Art. 5 Abs. 1 Unterabs. 4 VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 17 Abs. 3

Beweislast im Rückforderungsverfahren

Leitsatz

Das beklagte Hauptzollamt hat im Rückforderungsverfahren nachzuweisen, dass die Ausfuhrware den Markt des Bestimmungsdrittlandes tatsächlich nicht erreicht hat.

Fundstelle(n):
VAAAC-79638

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