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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 4 K 72/06

Gesetze: BHO § 59AO § 227 MOG § 14 VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 8

Erlass von Rückerstattungszinsen

Leitsatz

Die nach § 14 Abs. 1 S. 1 MOG festgesetzten Zinsen können nach nationalrechtlichen Billigkeitsvorschriften erlassen werden.

Fundstelle(n):
WAAAC-79642

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