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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10/06

Gesetze: UStG § 24 Abs. 1

Gestattung der Teilnahme an Treibjagden und Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren – Keine Einbeziehung in die Durchschnittssatzbesteuerung

Leitsatz

  1. Die aus einem Eigenjagdrecht ableitbaren Leistungen, die in der Teilnahme an Treibjagden oder der Möglichkeit des Einzelabschusses von Wildtieren bestehen, unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung des § 24 UStG. Sie sind den allgemeinen Regelungen des USt-Rechts zu unterwerfen.

  2. § 24 Abs. 1 UStG ist nicht dahin zu verstehen, dass alle Umsätze, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb bedingen, unter die Pauschalierung fallen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2008 S. 1094 Nr. 17
ZAAAC-79654

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