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BGH Beschluss v. - I ZB 20/07

Gesetze: RVG § 2 Abs. 2 Satz 1 Anl. 1 Nr. 3100

Leitsatz

Für die gegen einen erwarteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bei Gericht eingereichte Schutzschrift mit Sachvortrag erhält der mit der Vertretung im erwarteten Eilverfahren betraute Rechtsanwalt die 1,3-fache Gebühr nach Nr. 3100 RVG VV, wenn der Verfügungsantrag bei Gericht eingeht und später wieder zurückgenommen wird.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2008 S. 1093 Nr. 15
TAAAC-79818

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