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BGH Urteil v. - IX ZR 65/06

Gesetze: ZPO § 51 Abs. 1; InsO § 166 Abs. 2

Leitsatz

Ein Insolvenzverwalter kann auch dann zur Einziehung einer sicherungshalber abgetretenen Forderung ermächtigt werden, wenn er das Einziehungsrecht zuvor aufgegeben hat.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1069 Nr. 21
WM 2008 S. 992 Nr. 21
ZIP 2008 S. 929 Nr. 20
QAAAC-79845

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