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BGH Urteil v. - V ZR 56/07

Gesetze: BGB § 311 Abs. 2

Leitsatz

Die auf der Grundlage des Vergaberechts zu den Pflichten eines Ausschreibenden entwickelten Grundsätze können auf ein für den Verkauf des Grundstücks von einem Träger der öffentlichen Verwaltung gewähltes "Bieterverfahren" nicht ohne weiteres übertragen werden,

Tatbestand

Fundstelle(n):
WM 2008 S. 1170 Nr. 25
CAAAC-79867

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