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BFH Beschluss v. - X B 40/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 76, FGO § 96

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; Verletzung des rechtlichen Gehörs und der Sachverhaltsaufklärungspflicht

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Fundstelle(n):
CAAAC-79961

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