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BFH Urteil v. - I R 25/07

Gesetze: EStG § 2a Abs. 3, EStG § 2a Abs. 4, EStG § 52, AO § 179, AO § 180

Feststellung der Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG im Verfahren der gesonderten und einheitlichen Feststellung; entgeltliche Übertragung bzw. Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte

Leitsatz

Die Feststellung zu einem Nachversteuerungstatbestand gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997 bei auf Antrag abzugsfähigen Verlusten der ausländischen Betriebsstätte einer Personengesellschaft kann Gegenstand eines Verfahrens der gesonderten und einheitlichen Feststellung sein. Die Rückgängigmachung eines entgegen der Freistellungsanordnung eines Doppelbesteuerungsabkommens gewährten Verlustausgleichs/Verlustabzugs gem. § 2a Abs. 4 Nr. 2 i. V. mit § 52 Abs. 3 Satz 5 EStG 1997 ist von der Höhe des (z. B. infolge der Übertragung) erzielten Gewinns unabhängig. Eine entgeltliche Übertragung bzw. Veräußerung einer ausländischen Betriebsstätte liegt auch darin, dass ein Mitunternehmer einer Personengesellschaft, die eine ausländische Betriebsstätte hat, seinen Mitunternehmeranteil veräußert.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1097 Nr. 7
GmbHR 2008 S. 1060 Nr. 19
HFR 2008 S. 1007 Nr. 10
KÖSDI 2008 S. 15930 Nr. 3
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2008 S. 7
EAAAC-79969

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